VERHALTEN IM BRANDFALL
1. Alarmieren
Der erste durchzuführende Schritt bei einem Brand ist die Feuerwehr zu alarmieren. Diese ist rund um die Uhr unter dem Notruf 122 erreichbar (siehe Notrufnummern). Dabei ist es besonders wichtig auf die folgenden Fragen einzugehen:
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Wer spricht?
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Was brennt?
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Wo brennt es?
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Wie viele Personen sind betroffen / verletzt?
2. Retten
Ist die Alarmierung erfolgreich sollen gefährdete bzw. verletzte Personen (soweit möglich) gerettet und in Sicherheit gebracht werden. Dazu zählen die folgenden durchzuführenden Punkte:
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Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich bringen
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Gefährdete Personen warnen
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Türen schließen
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Aufzüge nicht benutzen
3. Löschen
Im dritten Schritt kann eine Brandbekämpfung begonnen / durchgeführt werden:
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Löschmittel herbeischaffen (z.B. Feuerlöscher)
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Brand bekämpfen
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Feuerwehr einweisen